Kosten § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung Duisburg: Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37.3

Für Pflegegeldempfänger in Duisburg ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenfrei. Die Pflegekasse trägt die Vergütung, wir rechnen direkt mit ihr ab – ohne Zuzahlung, ohne Fahrtkosten und ohne Vertragsbindung.

  • 0 € für Pflegegeldempfänger
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse
  • Keine versteckten Gebühren

Was der Beratungseinsatz in Duisburg kostet

Transparent aufgeschlüsselt: Diese Positionen entstehen Ihnen als Pflegegeldempfänger nicht.

Für Pflegegeldempfänger kostenfrei

Beziehen Sie Pflegegeld, trägt Ihre Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Für Sie entstehen keine Kosten.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts einreichen.

Keine Fahrtkosten, keine Zuzahlung

Für den Hausbesuch in Duisburg berechnen wir Ihnen weder Anfahrt noch Zuzahlung oder Bearbeitungsgebühren.

Keine Vertragsbindung

Der Beratungseinsatz verpflichtet Sie zu nichts. Sie müssen keine weiteren Pflegeleistungen bei uns beauftragen.

Kosten der Pflegeberatung in Duisburg nach Pflegegrad
PflegegradBeratungseinsatzIhre Kosten
Pflegegrad 1freiwillig, einmal je Halbjahr0 €
Pflegegrad 2–3verpflichtend, einmal je Halbjahr0 €
Pflegegrad 4–5verpflichtend halbjährlich, zusätzlich freiwillig vierteljährlich möglich0 €

Angaben zu Pflegegeldempfängern mit Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI.

Kostenfreien Beratungseinsatz in Duisburg anfragen

Wir stimmen Ihren Wunschtermin ab und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Häufige Fragen zu den Kosten

Weiter zur Anfrage oder zum Beratungstermin.