Kosten § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung Duisburg: Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37.3
Für Pflegegeldempfänger in Duisburg ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenfrei. Die Pflegekasse trägt die Vergütung, wir rechnen direkt mit ihr ab – ohne Zuzahlung, ohne Fahrtkosten und ohne Vertragsbindung.
- 0 € für Pflegegeldempfänger
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse
- Keine versteckten Gebühren
Was der Beratungseinsatz in Duisburg kostet
Transparent aufgeschlüsselt: Diese Positionen entstehen Ihnen als Pflegegeldempfänger nicht.
Für Pflegegeldempfänger kostenfrei
Beziehen Sie Pflegegeld, trägt Ihre Pflegekasse die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Für Sie entstehen keine Kosten.
Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts einreichen.
Keine Fahrtkosten, keine Zuzahlung
Für den Hausbesuch in Duisburg berechnen wir Ihnen weder Anfahrt noch Zuzahlung oder Bearbeitungsgebühren.
Keine Vertragsbindung
Der Beratungseinsatz verpflichtet Sie zu nichts. Sie müssen keine weiteren Pflegeleistungen bei uns beauftragen.
| Pflegegrad | Beratungseinsatz | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig, einmal je Halbjahr | 0 € |
| Pflegegrad 2–3 | verpflichtend, einmal je Halbjahr | 0 € |
| Pflegegrad 4–5 | verpflichtend halbjährlich, zusätzlich freiwillig vierteljährlich möglich | 0 € |
Angaben zu Pflegegeldempfängern mit Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI.
Kostenfreien Beratungseinsatz in Duisburg anfragen
Wir stimmen Ihren Wunschtermin ab und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.